Hygienekonzept für Vereinssport in der Turnhalle der GGS Vossenack

Grundlage für die Wiedereröffnung des Vereinssports in der Turnhalle der GGS Vossenack sind die Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie die Bedingungen der Gemeinde Hürtgenwald. Die Nutzung der Turnhalle der GGS Vossenack erfolgt unter folgenden strikt einzuhaltenden Vorgaben:

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Logo FC Germania Vosenack - Foto: Germania Vossenack


Bei jeglichen Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber oder anderen Covid19 typische Auffälligkeiten ist Übungsleiter*innen (ÜL) und Teilnehmer*innen das Betreten der Sportstätte, die Leitung der Sporteinheit sowie die Anwesenheit bei sonstigen Vereinsangeboten untersagt.

  1. Personen aus Risikogruppen sollten auf die Teilnahme am Hallensport verzichten. Informationen zu Risikogruppen finden sich auf der Homepage des Robert Koch Instituts.https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html
  2. Die Nutzung der Umkleideräume und Duschräume ist untersagt.
  3. Die ÜL und die Teilnehmer*innen reisen individuell (ohne Bildung von Fahrgemeinschaften) und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Lediglich Schuhe können unmittelbar vor der Eingangstür der Halle gewechselt werden. Die Schuhe verbleiben während des Sports in der Halle. Die Teilnehmer*innen warten vor der Halle unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m auf Einlass durch den ÜL.
  4. Kein Zutritt zur Halle bzw. zur Teilnahme an den Sportangeboten für Personen unter 14 Jahren, auch nicht in Begleitung.
  5. Jegliche Körperkontakte bei der Begrüßung und bei der Ausübung des Sports (außer Fußball) müssen unterbleiben.
  6. Beim Zutritt und beim Verlassen der Halle sind die Hände zu desinfizieren. Geeignete Desinfektionsmittel werden vom Verein gestellt.
  7. Auf dem Weg von der Eingangstür in die Halle sowie nach dem Sport auf dem Weg bis zur Ausgangstür ist ein Mund-Nasenschutz (MNS) zu tragen. Während des Sports kann der MNS abgelegt werden.
  8. Zur Ausübung des Sports dürfen lediglich eigene Matten mitgebracht werden. In der Halle befindliche Sportgeräte und Matten dürfen nicht benutzt werden. In der Halle sind geeignete Abstellflächen für Schuhe und Sporttaschen zu markieren.
  9. Zwischen bzw. nach den Sporteinheiten ist eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuhalten, um Hygienemaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört die Reinigung von Kontaktflächen wie Türklinken, Lichtschaltern, Bänken, Toiletten und Waschbecken. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Reinigung der Kontaktflächen sind die ÜL verantwortlich. Erforderliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden vom Verein gestellt.
  10. Für die Nutzung der Toiletten müssen sich die Teilnehmer*innen beim ÜL abmelden. Zum Gang dorthin und zurück muss ein MNS getragen werden. Der Besuch der Toilette ist nur einzeln möglich. Auch hierbei ist eine Desinfektion der Hände vorzunehmen.
  11. Zwischen den Sporteinheiten ist genügend Zeit für einen kontaktlosen Gruppenwechsel einzuplanen.
  12. Die Halle ist vor, während und nach der Sporteinheit ausreichend zu lüften.
  13. Die Gruppengröße ist auf 28 Teilnehmer*innen begrenzt. Zur Wahrung des Abstandes ist eine Mindestfläche von 10 qm pro Person (außer Fußball) einzuhalten.
  14. Jede Gruppe hat ausnahmslos eine Anwesenheitsliste gemäß Anlage zum Hygienekonzept zu führen. Mit der Unterschrift in der Anwesenheitsliste erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass sie die Hygienevorschriften zur Kenntnis genommen haben und mit den angeordneten Maßnahmen, Handlungen und Vorgaben einverstanden sind. Den Teilnehmer*innen ist bewusst, dass eine Beteiligung am Sportbetrieb des Vereins nicht möglich ist, sollten sie ihr Einverständnis verweigern. Weiterhin erklären die Teilnehmer*innen sich damit einverstanden, dass ihre Person betreffende Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen erhoben, aufbewahrt und im Falle eines Kontaktes mit einer von Covid19 betroffenen Person oder bei einer eigenen Infizierung mit Covid19 an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden dürfen.
  15. Die ÜL weisen die Teilnehmer*innen vor der Sporteinheit auf die vorgegebenen Hygienevorschriften hin. Verantwortlich für das ordnungsgemäße Führen der Anwesenheitsliste und für die Einhaltung der Hygienevorschriften sind die jeweiligen ÜL.
Für den Trainings- und Spielbetrieb der Tischtennisabteilung in der Halle wird ein separates Hygienekonzept gemäß den Vorgaben des Westdeutschen Tischtennisverbandes (WTTV) erstellt.

Vorlage Anwesenheitsliste
Vorlage Anwesenheitsliste für den Download und Ausdruck.


Vossenack, August 2020
Der Vorstand